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FAQ

Was ist der Filumena e.V.

Filumena e.V. ist ein gemeinnütziger Förderverein zum Schutz und zur freien Entfaltung von Kindern im Sinne der christlichen Botschaft.


Der Förderverein hat drei Schwerpunkte:

* Schutz ungeborener Kinder,

* Einsatz für die Entfaltung und die Rechte von Kindern und Jugendlichen,

* Beschäftigung mit der christlichen Botschaft


Konkret unterstützt Filumena e.V.

* Einrichtungen, die schwangeren Frauen eine Alternative zur Abtreibung eröffnen, wie z.B. das Kinderhaus Sonnenblume

* Einrichtungen, wo Eltern mit Ihren Kindern in Notlagen geholfen werden, wie z.B. das Haus Debora

* Das Projekt Kinderbibel von Kirche in Not


Filumena e.V. ist ein karitativer Verein. Das Mitwirken in ihm ist also in erster Linie ebenfalls ein auf christlichen Idealen basierendes, karitatives Engagement.

Was bedeutet der Name des Vereins?

Filumena war eine Jungfrau, die Martyrerin wurde. Der Name Filumena kommt aus dem Latein  "filius" und "lumen", was bedeutet Sohn / Tochter des Lichtes. Ihr Lebenswer kann auf der Seite Hl. Filumena nachgelesen werden. Die Aufgabe des Vereins ist es, dass viele Kinder das Licht dieser Welt erblicken dürfen und sich im Licht des christlichen Glaubens entfalten können. 

Gemeinsam mit Filumena wollen wir Kindern helfen.

 

Wer steht eigentlich hinter Filumena e.V.?

Filumena wurde von jungen Christen in Dezmeber 2005 gegründet. Da die Gründungsmitgleider heute in Deutschland leben, ist der Verein in Deutschland eingetragen. 

Obwohl die Gründungsmitglieder heute alle in Deutschland leben, sind sie bez. der Nationalität sehr gemischt: unter Ihnen sind Deutsche, Franzosen, Spanier, Österreicher und Ungarn. Entsprechend international ist auch das Wirken des Vereins.

Mitgleid kann ein jeder werden, der sein Leben nach den christlichen idealen gestaltet und die Ziele des Vereins unterstützen möchte.

Welche Künstler sucht Filumena?

Filumena e.V. verwaltet die Vervielfälltigungsrechte der Künstler. Dies ist natürlich insbesondere bei Gemälden, Zeichnungen, etc. naheliegend. Andere Kunstdisziplienen könnten später durchaus ebenfalls interessant werden.

Welche Interesse hat ein Künstler die Filumena e.V. zu unterstützen?

Jeder engagierte Künstler, der Werke mit klarer christlicher Aussage schafft, berichtet auf seine Weise von der Botschaft des Lebens. Diese Botschaft des Lebens wirkt durch seine Werke hindurch und bewegt den Betrachter. Aber Filumena e.V. bietet noch einen zweiten Weg für die Erfahrung der Botschaft des Lebens. Filumena e.V. bündelt die Copyrights von internationalen christlichen Künstlern um mit dem Erlös Kindern zu helfen und Babys zu retten. So kann der Künstler auch mit seinen Copyrights, die er Filumena e.V übertrügt, die Botschaft des Lebens erfahrbar machen.

Weiterhin beabsichtigt Filumena die Künstler miteinander in Kontakt zu bringen, was zu einer gegenseitigen Befruchtung beitragen soll.

Wie werden die Vervielfälltigungsrechte vertieben?

Die Rechte werden nicht von Filumena selbst vertrieben. Damit wird ein Unternehmen, das Christians Art Gallery beauftragt. Zum einen werden die Abbildungen der Werke auf der Homepage des Unternehmens veröffentlicht. Die Abbildungen können von hier gegen Bezahlung der Lizenzen runtergeladen werden. Weiterhin knüpft das Christian Art Gallery Kontakte zu christlichen Verlage, die die Abbildungen für Postkarten, Kalender, etc. einsetzen können.

Die Einnahmen werden dem Filumena e.V. als Spenden überwiesen und können hier entsprechend der Satzung des Vereins eingesetzt werden.

Was macht Filumena e.V. mit den Spenden?

Entsprechend der Satzung des Vereins unterstützt er Projekte bzw. Vereine, die die Kinder, bzw. ungeborene Leben im christlichem Sinne zu schützen bestrebt sind. Da der Verein noch relativ jung ist, ist er noch dabei, die entsprechenden Kontakte zu knüpfen.

In der Jahresversammlung des Vereins wird über den Einsatz der Mitteln berichtet.

Können einmal übertragene Vervielfälltigungsrechte zurückgezogen werden?

Selbstverständlich! Entsprechend des Wahrnehmungsvertrages werden die Rechte erstmal für ein Jahr übertragen. Mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kann dies zu dem Ende eines jeden Kalenderjahres zurückgezogen werden. Falls nichts anderes vereinbart wird, verlängert sich die Übertragung unter den gleichen Bedingungen um jeweils ein weiteres Jahr.

 

 

Der Vorstand des Filumena e.V.

Oktober 2007

 

 

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